Die Clemens-Schuhmann-Gesellschaft (CSG) betreibt als gemeinnütziger Verein ein Studentenwohnheim in Karlsruhe. Zwar hat die Wohnungsnot in letzter Zeit deutlich zugenommen, neu sind die Probleme allerdings nicht. Erste Ansätze gab es bereits kurz nach 1900, die schließlich im Bau eines Wohnheimes in der Mathystr. mündeten.

In der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg erwarb sich unser Namensgeber Clemens Schuhmann besondere Verdienste um den Wiederaufbau des Wohnheimes. Im Jahre 1983 wurde das Haus zugunsten eines Neubaus in der Werderstr. aufgegeben.

Studenten

Unser Ziel ist nicht nur die reine Zurverfügungstellung von Wohnraum. Den Studenten wird durch Gemeinschaftsräume die Gelegenheit geboten, Kontakte zu knüpfen und ihr Wissen über das eigene Fachgebiet hinaus zu erweitern. Es wird die Möglichkeit geboten, an persönlichkeitsbildenden und berufsvorbereitenden Seminaren (z.B. Rhetorik, Bewerbertraining) teilzunehmen.

Die Bewohner organisieren ihr Zusammenleben und alles was damit zusammenhängt in demokratischer Selbstverwaltung. Sie übernehmen die Verantwortung für die Zimmervermietung, die Überwachung des Reinigungspersonals und Hauszustandes sowie kleinere Instandhaltungsarbeiten.

Als wichtige soziale Komponente betrachten wir das gemeinsame Mittagessen, zu dem auch Gäste eingeladen werden. Dieses wir von einem angestellten Koch zubereitet und bietet eine gern genutzte Alternative zur anonymen Massenabfertigung der Mensa.

Mitglieder

Der Verein hat derzeit 16 Mitglieder, die die Arbeit des Vorstandes tatkräftig unterstützen. Mitgliedsbeiträge werden keine erhoben. Weitere Einzelheiten können Sie unserer Satzung entnehmen.

Spenden

Etwa 150 Personen ermöglichen den Betrieb des Vereines durch ihre Spenden. Der Kreis setzt sich überwiegend zusammen aus Leuten aus der Region Karlsruhe, ehemaligen Studenten und ehemaligen Bewohnern des Wohnheimes.

Wer gerne spenden möchte, findet das Konto im Impressum. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und erstellt Spendenbescheinigungen.


Haus

Unser Haus verfügt über 11 reguläre und 2 Reserve-Studentenzimmer, sowie 8 Tiefgaragenstellplätze.

Gemeinschaftseinrichtungen

Im Keller befindet sich ein Sport- und ein Waschraum mit Waschmaschine und Trockner.

Die gut ausgestattete Küche kann von den Bewohnern in Absprache mit der Köchin mitbenutzt werden.

Unsere Gemeinschaftsetage nutzen wir für unsere Mittagessen, zum Lernen, für Vorträge und Besprechungen, aber auch für Feste und Feiern, die von den Studenten in Eigenregie organisiert werden.

Unter dem Dach befinden sich das Kamin- und Fernsehzimmer, Arbeitsräume sowie die "EDV-Zentrale". Dort stehen den Studenten ein Laserdrucker und ein HP All-in-one-Gerät zur Nutzung zur Verfügung.

Vom Garten des Gebäudes blickt man auf den angrenzenden, öffentlichen Park.

Zimmer

Die Studentenzimmer haben eine Größe von ca. 16-20m², sind teilmöbliert mit Bett, Schreibtisch, Stühlen und einem Schrank. Integriert ist eine Naßzelle mit Toilette und Dusche.

Die Zimmer verfügen über WLAN Zugang und über DSL ins öffentliche Netz.

Jeder Bewohner ist für die Reinigung und pflegliche Behandlung seines Zimmers selbst zuständig.

Anfragen siehe Impressum


Satzung

Satzung der Clemens-Schuhmann-Gesellschaft e.V., Karlsruhe, VR 1088
Neufassung: 16.12.2000


§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
  1. Der Verein führt den Namen „Clemens-Schuhmann-Gesellschaft e.V., Karlsruhe“.
  2. Der Verein wurde am 11.5.1975 als „Gesellschaft Saxenhaus e.V.“ beim Amtsgericht Karlsruhe unter der Nummer VR 1088 eingetragen.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Gemeinnützigkeit
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Er verwendet seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in der Satzung genannten Ziele.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  5. Es wird keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt.
  6. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der Steuerbegünstigung wird das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet; Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
§3 Zweck

Der Verein verfolgt folgende gemeinnützige Ziele:

  1. Studentenhilfe
§4 Massnahmen

Die Satzungsziele werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

  1. Unterhaltung eines Studentenwohnheims
  2. Prämierung herauszuhebender wissenschaft­licher Leistungen
  3. Durchführung von Bildungsveranstaltungen und wissenschaftlichen Vorträgen
  4. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die ähnliche Ziele haben.
§5 Mitgliedschaft
  1. Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die die Ziele des Vereines ideell und/oder materiell unterstützen.
  2. Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrages durch Entscheidung des Vorstandes erworben.
  3. Der Erwerb der Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Mitglieds­beitrages.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
  5. Der Austritt ist mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand zu erklären.
  6. Ausgeschlossen werden kann ein Mitglied, das die Zwecke des Vereins nicht mehr fördert oder wiederholt seine Beiträge nicht zahlt.
  7. Bei ihrem Ausscheiden dürfen Mitglieder nicht mehr als gegebene Darlehen zurückerhalten. Ein Wertersatz für Sacheinlagen findet nicht statt.
§6 Organe
  1. Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§7 Vorstand
  1. Der Vorstand besorgt die Geschäfte des Vereins nach Massgabe der gesetzlichen Regelungen sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und besteht aus einem oder mehreren einzelvertretungs­berechtigten Mitgliedern.
  2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre bestellt. Die Bestellung ist jederzeit widerruflich. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Die Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben jedoch Anspruch auf Auslagenersatz.
§8 Mitgliederversammlung (MV)
  1. Eine ordentliche MV wird mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand unter schriftlicher Mitteilung der Tagesordnung und einer Frist von 4 Wochen einberufen.
  2. Die MV ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied des Vorstandes sowie 6 weitere Mitglieder anwesend sind.
  3. Ist die MV nicht beschlussfähig, ist vom Vorstand erneut zu einer MV nach (1) einzuladen. Diese MV ist in jedem Falle beschlussfähig, worauf bei der Einladung hinzuweisen ist.
  4. Eine ausserordentliche MV ist vom Vorstand einzuberufen, wenn mindestens 3 Mitglieder dies verlangen.
  5. Beschlüsse von wesentlicher Bedeutung für den Verein wie z.B. Änderung von §2 der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit, alle anderen Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  6. Die MV ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    1. Feststellung, dass sie ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
    2. Bestellung, Abberufung und Entlastung der Vorstandsmitglieder
    3. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    4. Bestellung, Abberufung und Entlastung der Kassenprüfer,
    5. Änderung der Satzung,
    6. Genehmigung des Haushaltsplanes,
    7. Ausschluß eine Vereinsmitgliedes,
    8. Auflösung des Vereines.
  7. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist und in welche die Beschlüsse wörtlich aufzunehmen sind.
§9 Kassenprüfer
  1. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 4 Jahren zwei Kassenprüfer, welche berechtigt sind, die Kassenführung des Vereins laufend zu überwachen, die Kassenlage und den Kassenbestand zu prüfen und darüber der MV zu berichten.
  2. Eine Abberufung ist jederzeit möglich.
§10 Sonstiges
  1. Diese Satzung wurde errichtet am 16.12.2000 und ersetzt die bisherige Satzung vorbehaltlich der Zustimmung des Registergerichtes und des Finanzamtes. Der Vorstand wird ermächtigt, von den Behörden verlangte Änderungen in der Satzung zu ändern, sofern keine wesentlichen Punkte berührt werden.
  2. Zum Vorstand sind bestellt
    1. als Vorsitzender __Manfred Luhmann, Linkenheimer Str. 48b, 76297 Stutensee
    2. als Stellvertreter ___________________________________________________

Karlsruhe, den 16.12.2000

Brauns, Bräutigam, Dyroff, Drost, Horvath, Gerwig Köster, Luhmann, Pfeifer, Schnath, Stahl, Vollmer, Weber, Winkler

Eingetragen vom Registergericht am 2.7.2002


Impressum

Clemens-Schuhmann-Gesellschaft e.V.
Registergericht Mannheim VR101088


Anschrift

Clemens-Schuhmann-Gesellschaft e.V.
Werderstr. 81
76137 Karlsruhe

Tel. 0721/37 40 28

Zimmeranfragen: zimmer@clemens-schuhmann.de

Vorstand

Matthäus Groger
Wilhelm-Riehl-Str. 25
80687 München

Marc Binder
Burrenstrasse 16
73037 Göppingen

E-Mail: vorstand@clemens-schuhmann.de

Bankverbindung für Spenden

IBAN: DE8760 0501 0100 0126 9675
SWIFT-BIC: SOLADEST600

Konto: 126 9675
BLZ: 600 501 01
Landesbank BW